Änderungen zum Jahreswechsel 2024


Ende der Strom- und Gaspreisbremsen

Das Bundesverfassungsgericht hat das sogenannte Sondervermögen zur Umgehung der Schuldenbremse für rechtswidrig erklärt. Somit endet die Strom- und Gaspreisbremse bereits zum Jahresende.

 

Einkommensgrenzen für Arbeitnehmersparzulage steigen

Die Einkommensgrenzen werden auf 40.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Alleinstehende und 80.000 € für Verheiratete angehoben. Damit erhöht sich die Anzahl der förderberechtigten Arbeitnehmer um fast 14 Millionen.

 

Bürgergeld wird erhöht

Alleinstehende erhalten im neuen Jahr 563 € im Monat und somit eine Erhöhung um 61 €. Paare in Bedarfsgemeinschaften bekommen je Partner 506 €.

 

Mindestlohn und Mindestvergütung für Auszubildende steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 3,4 % auf 12,41 €. Zudem steigt auch die Mindestvergütung für Auszubildende von 620 € auf 649 €.

 

Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Das Gebäudeenergiegesetz, oftmals als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, setzt fest, dass in Zukunft nur noch Heizanlagen eingebaut werden dürfen, die langfristig garantieren können, mindestens 65 % des Verbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen.

 

Vorübergehende Mehrwertsteuersenkungen laufen aus

Die Mehrwertsteuersenkung für Cafés und Restaurants, die am 1. Juli 2020 eingeführt wurde, läuft aus. Somit werden ab dem 1. Januar wieder 19 % statt 7 % Umsatzsteuer fällig. Auch Gasverbraucher müssen ab Ende Februar 2024 wieder den regulären Umsatzsteuersatz von 19 % bezahlen.

 

Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2024 soll von 10.908 € auf 11.784 € angehoben werden. Ursprünglich war lediglich eine Erhöhung auf 11.604 € geplant. Da das Vorhaben der Ampel-Koalition sehr kurzfristig kommt, stellt sich die Frage, wann es auch umgesetzt wird. Als Teil des nächsten Jahressteuergesetzes würde die Verabschiedung seitens des Bundeskabinetts erst im Frühjahr 2024 kommen. Dies würde eine rückwirkende Änderung der Lohnabrechnungen ab dem 1. Januar bedeuten und wäre mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Kindergeld bleibt konstant, Kinderfreibetrag erhöht sich

Das Kindergeld bleibt 2024 bei 250 € pro Kind. Der alternativ gewährte Kinderfreibetrag wird für jeden Elternteil von 3.012 € auf 3.306 € angehoben.

 

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der GKV steigt

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der seit 2019 wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird, steigt voraussichtlich von 1,6 % auf 1,7 %.

 

Beitragsbemessungsgrenze gKV und Versicherungspflichtgrenze

Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt auf 62.100 €. Dies entspricht einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 €. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 69.300 €. Somit müssen Angestellte für den Eintritt in die private Krankenversicherung monatlich mindestens 5.750 € brutto verdienen.

 

Beitragsbemessungsgrenze gRV und sozialabgabenfreier Anteil bAV-Beiträge

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 90.600 € im Westen und erhöht sich auf 89.400€ im Osten. Im Westen steigt der maximale sozialabgabenfreie Anteil damit etwas auf 302 €, der steuerfreie Anteil auf 604 € monatlich.

 

Sonderausgabenabzug Basis-Rente

Der maximale jährliche Beitrag zur Basis-Rente, der zur Berechnung des Sonderausgabenabzugs maßgebend ist, steigt auf 27.565 € (bzw. 55.130 € bei Verheirateten). Seit 2023 ist der volle Beitrag steuerlich absetzbar.

 

 

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